Vision und Ziele
«Dass Behinderung als Verschiedenheit aufgefasst wird,
das ist ein Ziel, um das es uns gehen muss.»
R. von Weizsäcker
Vision
Frauen mit Behinderungen sind nicht behinderten Frauen und Männern gleichgestellt.
Der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Erwerbsarbeit sowie die Teilhabe am politischen, kulturellen und sozialen Leben in der Schweiz ist für alle behinderten Frauen und Mädchen gewährleistet. Wo die Folgen einer Behinderung oder chronischen Krankheit die Gleichstellung erschweren oder verunmöglichen, trifft die Gesellschaft Massnahmen zum Ausgleich der Benachteiligung.
Ziele
avanti donne engagiert sich mit Grundlagenarbeit, Projekten und Angeboten speziell für Frauen und Mädchen mit Behinderung für die Gleichstellung – und damit für die Förderung der Selbstbestimmung, der Chancengleichheit und Lebensqualität aller Betroffenen. Als Grundlagen dienen uns vor allem:
- die Bundesverfassung der Schweiz, namentlich Art. 7–41 (Grundrechte, Bürgerrechte und Sozialziele) → Auszug Bundesverfassung (
121 kb)
- die UNO-Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen → Originaltext, Geschichte / UNO-Konvention → in leichter Sprache (
2,2 MB)
- die Resolution zur Gründung eines europäischen Netzwerks behinderter Frauen → Resolution (
42 kb)

Gründung des EU-Netzwerks am 4. Mai 2007.
Mit dabei: Vertreterinnen von avanti donne und avanti girls