Politik
Aktuell
IVG-Revision 6a in Kraft
Am 1. Januar 2012 ist die IVG-Revision 6a in Kraft getreten. Hier finden Sie alle Änderungen
→ im IV-Gesetz (
.aspx)
153 kb)
→ in der Verordnung über die IV (
.aspx)
341 kb)
→ Medienmitteilung des Bundesrats
Assistenzbeitrag
Eine wichtige Neuerung im Rahmen der IV-Revision 6a ist der Assistenzbeitrag.
Grundvoraussetzungen für den Erhalt sind:
- Bezug einer Hilflosenentschädigung (HE)
- zu Hause wohnend (mind. 16 Tage/Monat) / bei Heimaustritt
Hinzu kommen weitere Voraussetzungen, die je nach Person und Umständen variieren.
In der Verordnung hat der Bundesrat festgelegt, wann Minderjährige und Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit ebenfalls Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben. Leitziele sind:
- die schulische Integration (Besuch einer Regelschule)
- die berufliche Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt
- das Wohnen in einem eigenem Haushalt
- oder die Entlastung der Eltern schwer behinderter Kinder (IPZ min. 6 Std)
Für Teilnehmende aus dem Pilotversuch gilt eine einjährige Übergangsfrist , um die Voraussetzungen zu erfüllen. Bei Nichterfüllen dürfen Erwachsene mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit frühestens auf den 1. Januar 2013 ausgeschlossen werden.
Detaillierte Infos gibt es auf der Website der Fachstelle Assistenzbeitrag, FASSiS
www.fassis.net
IVG-Revision 6b: Ständerat setzt Demontage der IV fort
→ Medienmitteilung der DOK
Revision Invalidenversicherungs-Gesetz (IVG)
→ Revision 6a: Stellungnahme von avanti donne
→ Revision 6b: Stellungnahme von avanti donne
avanti donne lehnt die Massnahmen der 6. IVG-Revision mit wenigen Ausnahmen dezidiert ab. Wir haben - leider vergebens - eine Vorlage gefordert, die sich an den Grundrechten und Sozialzielen der Bundesverfassung orientiert, konkret:
- die Würde der von Behinderung oder chronischer Krankheit betroffenen Menschen schützt (Art. 7 BV)
- Finanzierungsprobleme nicht in die Sozialhilfe der Kantone und Gemeinden verlagert, sondern nachhaltig, verantwortungsvoll und solidarisch löst
- keine neuen Armutsbetroffenen schafft und keine neuen Gesundheitskosten auslöst
- die ArbeitgeberInnen verbindlich in die Eingliederungsziele der 6. Revision IVG einbezieht
- den Spielraum des Sanierungsgesetzes nutzt für Mehreinnahmen
Bei den vom Bundesrat vorgeschlagenen Massnahmen ist all dies nicht der Fall. Geplant ist vielmehr ein weiterer radikaler, völlig einseitiger Leistungsabbau zu Lasten der Versicherten und speziell der betroffenen Frauen.
Viele ausgezeichnete aktuelle Hintergrundinfos und Diskussionsbeiträge zum Thema IV finden sich auf den Blog von Mia. Ein Besuch lohnt sich!
→ Mias Blog
Blick zurück
Abstimmung über die Revision der Arbeitslosenversicherung am 26. September 2010: Warum wir Nein stimmten:
Der fortschreitende Leistungsabbau bei der Invalidenversicherung macht immer mehr Versicherte mit Behinderung von ALV-Leistungen abhängig. Die Revisiaon der Arbeitslosenversicherung benachteiligt neben älteren und jungen Menschen auch solche mit einer Behinderung:
- Wem die IV-Rente gestrichen wird – was als Folge der 5. und 6. IV-Revision immer häufiger der Fall ist –, hat heute während 260 Tagen Anspruch auf Arbeitslosenunterstützung. Mit der ALV-Revision beträgt dieser Anspruch nur noch 90 Tage. Danach wird die betreffende Person ausgesteuert. Dieselbe Leistungskürzung gilt auch für Versicherte, die wegen Unfall oder Krankheit in den letzten zwei Jahren vor ihrer Arbeitslosigkeit weniger als 12 Monate in einem Arbeitsverhältnis standen.
- Um künftig die maximal möglichen 520 Tage Taggelder beziehen zu können, müssen Versicherte mit Behinderung mindestens eine IV-Viertelrente beziehen und in den letzten zwei Jahren vor der ALV-Anmeldung ohne Unterbruch gearbeitet haben. Diese Bedingungen können nur wenige Betroffene erfüllen. Wer mindestens 40% invalid ist (Viertelrente), ist häufig mit gesundheitlich bedingten Arbeitsunterbrüchen konfrontiert.
- Heute beträgt das Taggeld für IV-Rentner oder Antragsteller auf eine IV-Rente 80 Prozent des versicherten Verdienstes. Neu erhalten IV-Rentner mit einem Invaliditätsgrad von unter 40 Prozent nur noch 70 Prozent des versicherten Verdienstes.
Deshalb: Nein zu einer weiteren Revision auf Kosten der Schwächsten !
Zur nationalen Abstimmung vom 7. März 2010:
Sozialabbau aufgeschoben, aber nicht aufgehoben
avanti donne ist erleichtert über das deutliche Nein zur Senkung des BVG-Umwandlungs-
satzes. Diese Massnahme hätte künftige RentnerInnen mit kleinem Einkommen und entsprechend wenig Alterskapital übermässig stark getroffen. Zu dieser Personengruppe zählen auch viele Frauen mit einer Behinderung oder chronischen Erkrankung.
Diese Frauen leben oft an der Grenze zur Armut. Und arme Menschen sterben auch
in der Schweiz deutlich früher als reiche. Das Argument der längeren Lebenserwartung
gilt deshalb für einen grossen Teil dieser Frauen nicht. Die Lebenserwartung der Bevölkerung ist eine statistische Durchschnittsgrösse. Jene im Jahr 2030 beruht zudem auf Annahmen,
die niemand überprüfen kann. Mit Hinweis auf den ungesunden Lebensstil vieler heutiger Jugendlicher wird an anderer Stelle jedenfalls ein Rückgang der Lebenserwartung vorausgesagt.
Der drohende Sozialabbau ist mit der Abstimmung aber nicht vom Tisch. Im Gegenteil:
Die Altersvorsorge ist für das Volk zwar unantastbar, weil jeder im Alter gut abgesichert sein will. Abbau bei der Arbeitslosen- und bei der Invaliden-Versicherung hat das Volk hingegen auch schon gutgeheissen. Wenn schon unbedingt gespart werden muss, dann lieber dort, könnte sich mancher sagen.
Mehr TV-Sendungen für Hörbehinderte
Obwohl hörbehinderte Menschen viele TV-Sendungen wegen fehlenden Untertiteln nicht verstehen können, zahlen sie 100 Prozent Gebühren. Das ist eine klare Diskriminierung.
Das Gesetz schreibt vor, dass im Schweizer Fernsehen mindestens ein Drittel der Sendezeit untertitelt ist. Bei den deutschsprachigen Sendern wird diese Quote seit 2009 erreicht. Insgesamt waren 15 333 Stunden oder 26,2 Prozent der Sendezeit mit Untertitel versehen.
Auf dem Kanal SF Info wird die Hauptausgabe des Tagesschau neu auch in Gebärdensprache übersetzt.
Umstrittene Plakat-Kampagne der IV gestoppt
Mit Stammtisch-Sprüchen wie «Behinderte liegen uns nur auf der Tasche – wenn wir ihre Fähigkeiten nicht nutzen» oder «Behinderte sind dauernd krank – und trotzdem morgens die Ersten im Büro» sorgte die IV im November für Medienwirbel und Ärger bei Betroffenen und Steuerzahlern. 6 Millionen Franken waren für die Aktion angeblich budgetiert – und das nur wenige Wochen nach der Abstimmung über die Zusatzfinanzierung der IV.
Nach massiven Protesten von Organisationen und von Personen mit und ohne Behinderung sah sich Bundesrat Didier Burkhalter gezwungen, den Abbruch der Übung zu veranlassen.
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Männer in Aktion: Vertreter der IV und Betroffene nehmen an der Pressekonferenz Stellung zu den Plakaten. |
Volksabstimmung vom 27.9.2009:
Ja zur IV-Zusatzfinanzierung
Die Vorlage wurde vom Volk deutlich, von den Ständen jedoch nur äusserst knapp angenommen. Die Annahme verschafft der IV eine Verschnaufpause. Die langfristige Finanzierung ist damit nicht gesichert, denn das Kernproblem – der Mangel an geeigneten Arbeitsplätzen für Menschen mit Handicap – ist nach wie vor ungelöst. Der Druck auf die IV und damit auf die Versicherten wird daher weiter zunehmen. Die Vorschläge des Bundesrates zur 6. IV-Revision zeigen dies sehr deutlich.